Der Bundesrat verzichtet in seiner AHV2030-Reform richtigerweise auf eine Erhöhung des Rentenalters und bestätigt gleichzeitig die solide finanzielle Basis der AHV. Für Travail.Suisse ist klar: Die Finanzierung der 13. AHV-Rente muss nun rasch und dauerhaft geregelt werden, damit dass das Rentenalter nicht erneut zum politischen Druckmittel wird. Positiv bewertet Travail.Suisse die geplanten Massnahmen zur Schliessung von Beitragsschlupflöchern und die Massnahmen gegen Beitragslücken. Hingegen müssen branchenspezifisch ausgehandelte Frühpensionierungslösungen in jeglicher Reform der Altersvorsorge gewahrt werden.
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, nimmt die heute vom Bundesrat verabschiedeten Leitlinien zur Reform AHV2030 zur Kenntnis. Der Verzicht auf eine generelle Erhöhung des Referenzalters ist ein wichtiges Signal an die Arbeitnehmenden des Landes. Gleichzeitig bestätigt der Bundesrat, dass die AHV solide finanziert ist und einzig eine nachhaltige Lösung für die 13. AHV-Rente sicherzustellen bleibt. Diese Frage darf jetzt aber nicht zum Spielball jener Kräfte werden, die das Rentenalter durch die Hintertüre erneut anheben wollen. Das Parlament muss darum Verantwortung übernehmen und sich rasch auf eine langfristig tragfähige Finanzierung einigen.
Wichtige Korrekturen im Beitragssystem: Schlupflöcher schliessen, Beitragslücken verhindern
Travail.Suisse nimmt die angestrebten Verbesserungen im Beitragssystem erfreut zur Kenntnis. Die geplante AHV-Beitragspflicht für Kranken- und Unfalltaggelder ist ein wichtiger Schritt, um Beitragslücken bei erkrankten oder verunfallten Arbeitnehmenden zu verhindern und so ihre spätere Rentensituation abzusichern. Ebenso begrüsst Travail.Suisse die Absicht, ungewöhnlich hohe Dividenden an Mitarbeiter-Aktionärinnen und -Aktionäre der Beitragspflicht zu unterstellen. Das heute bestehende Schlupfloch, über das Lohnbestandteile in Dividenden umgewandelt werden können, stellt einen klaren Missbrauch dar.
Keine Reform auf dem Rücken von hart arbeitenden Menschen: Frühpensionierung schützen
Mit grossem Vorbehalt sieht Travail.Suisse jedoch die Überlegungen des Bundesrates zu möglichen Verschärfungen beim Rentenvorbezug. Die bestehenden FAR-Lösungen in verschiedenen Branchen ermöglichen es Menschen, die ihr Leben lang körperlich schwere oder gesundheitlich belastende Arbeit geleistet haben, früher in Pension zu gehen. Travail.Suisse erachtet es daher als zwingend notwendig, die bewährten sozialpartnerschaftlich ausgehandelte FAR-Frühpensionierungsmodelle zu erhalten. Wenn das Reformpaket das Mindestalter für den Leistungsbezug in der beruflichen und der privaten Vorsorge anheben sollte, muss dies zwingend so ausgestaltet sein, dass diese Branchenlösungen vollumfänglich weiterbestehen können. Travail.Suisse lehnt zudem die Erhöhung der Kürzungssätze bei Rentenvorbezug entschieden ab.
Keine automatischen Eingriffe: Travail.Suisse lehnt automatischen Interventionsmechanismus klar ab
Dezidiert lehnt Travail.Suisse zudem die Einführung eines sogenannten politischen Interventionsmechanismus ab, der automatische Massnahmen zur Stabilisierung der AHV vorsieht, sobald sich der Fondsstand dem Schwellenwert von 90 Prozent annähern sollte. Solche Mechanismen bergen die Gefahr unausgewogener Massnahmen zulasten der Arbeitnehmenden und verhindern die demokratische Debatte. Die finanzielle Entwicklung des Ausgleichsfonds ist langfristig gut prognostizierbar; allfällige Herausforderungen zeichnen sich über viele Jahre hinweg ab. Das gibt Politik und Sozialpartnern genügend Zeit, ausgewogene, breit abgestützte und sozialverträgliche Reformen zu erarbeiten, statt automatische Eingriffe in Kraft zu setzen, die die politische Verantwortung ins Technokratische verlagern.