Medienmitteilung
Der Bundesrat hat heute beschlossen den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf 2% zu erhöhen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst diesen Entscheid. Damit werden die Altersguthaben der Arbeitnehmenden deutlich stärker verzinst als bisher.
Der Bundesrat hat heute beschlossen den Mindestzinssatz auf 2% anzuheben. Bisher lag der Mindestzinssatz auf 1.25%. Angesichts der guten finanziellen Lage der Pensionskassen und der positiven Entwicklung der Anlagen, ist es richtig, den Versicherten einen höheren Zins zu garantieren. Travail.Suisse hatte sich in der Vernehmlassung für eine Erhöhung des Mindestzins auf 2% ausgesprochen und ist sehr erfreut, dass der Bundesrat nun im Gegensatz zur Mehrheit der BVG-Kommission diese Einschätzung teilt und den Mindestzinssatz auf 2% erhöht.
Stärkung der Renten aus der zweiten Säule
Der Mindestzinssatz bestimmt, wie hoch die Pensionskassen die Guthaben der Versicherten mindestens verzinsen müssen. Wer CHF 100'000.- Altersguthaben in der Pensionskasse angespart hat, wird also im kommenden Jahr mindestens CHF 2'000.- an Zinsen erhalten. «Das ist eine wichtige Verbesserung der Altersvorsorge und eine sehr gute Nachricht für die Arbeitnehmenden», sagt Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik von Travail.Suisse. «Damit werden die Renten in der zweiten Säule gestärkt.»
Auskünfte
Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik, 077 405 34 21, siegenthaler@travailsuisse.ch