Medienmitteilung
Der Nationalrat hat heute beschlossen, der parlamentarischen Initiative Schmezer (25.457) keine Folge zu geben. Sie verlangte, dass die Versicherer und nicht die Arbeitnehmenden haften, wenn es der Arbeitgeber versäumt, die Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung zu bezahlen. Travail.Suisse bedauert sehr, dass der Nationalrat diese einfache, aber für die Betroffenen sehr wichtige, Verbesserung nicht einführen will.
Travail.Suisse ist enttäuscht, dass der Nationalrat die parlamentarische Initiative Schmezer für einen besseren Schutz der Arbeitnehmenden in der Unfall- und Krankentaggeldversicherung heute knapp ablehnt. Wenn der Arbeitgeber die Zahlung der Versicherungsprämien versäumt, tragen nun weiterhin die kranken oder verunfallten Arbeitnehmenden die Konsequenzen: Der Versicherer muss den Arbeitnehmenden auch in Zukunft keine Taggelder bezahlen, wenn sie krank sind oder verunfallen, wenn der Arbeitgeber die Prämien nicht bezahlt hat.
Travail.Suisse bedauert, dass der Nationalrat den Schutz der Arbeitnehmenden, die völlig unverschuldet in diese Situation geraten, nicht verbessern will. Arbeitnehmende, die krank sind oder verunfallen, sind darauf angewiesen, dass sie einen Lohnersatz erhalten. «Für die finanzielle Absicherung und die Genesung ist es wichtig, dass sich Arbeitnehmende bei Krankheit und Unfall nicht um ihr Einkommen sorgen müssen.», sagt Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik bei Travail.Suisse.
Travail.Suisse fordert Leistungsobligatorium für Krankentaggeld
Leider ist die Versicherung im Bereich des Krankentaggelds in der Schweiz nicht obligatorisch. Wer bei einem Arbeitgeber ohne Krankentaggeldversicherung arbeitet, hat keine genügende Absicherung. Aus Sicht von Travail.Suisse ist es deshalb wichtig, dass ein Leistungsobligatorium eingeführt wird, so dass alle Arbeitnehmenden während zwei Jahren nicht um ihren Lohn fürchten müssen, wenn sie krank werden.
Auskünfte
Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik, 077 405 34 21, siegenthaler@travailsuisse.ch