Die zuständige Kommission des Nationalrats lehnt die parlamentarische Initiative Schmezer ab. Diese verlangt, dass Arbeitnehmende ihr Krankentaggeld auch dann erhalten, wenn ihr Arbeitgeber die Prämienzahlung für die Unfall- und Krankentaggeldversicherung versäumt hat. Travail.Suisse bedauert diesen Entscheid und fordert den Nationalrat auf, ihn zu korrigieren.
Travail.Suisse nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die SGK-N die parlamentarische Initiative Schmezer (25.457) für einen besseren Schutz der Arbeitnehmenden in der Krankentaggeldversicherung ablehnt. Heute erhalten Arbeitnehmende nur dann ein Taggeld, wenn ihr Arbeitgeber die Prämien für die Unfall- und Krankentaggeldversicherung bezahlt hat. Wenn der Arbeitgeber die Zahlung versäumt, kann der Versicherer den Arbeitnehmenden die Taggelder verweigern, wenn sie erkranken oder verunfallen. Die Arbeitnehmenden tragen also die Konsequenzen, wenn ihr Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die parlamentarische Initiative Schmezer will diese stossende Regelung korrigieren und sicherstellen, dass die Versicherer den betroffenen Arbeitnehmenden die vereinbarten Leistungen nicht verweigern können.
Für Arbeitnehmende in der Schweiz ist es wichtig, dass der Vorstoss im Nationalrat angenommen wird. «Arbeitnehmende, die krank sind oder verunfallen, sollen sich nicht darum sorgen müssen, ob ihr Einkommen gesichert ist. Für die Genesung ist es wichtig, dass Arbeitnehmende bei Krankheit und Unfall finanziell abgesichert sind», so Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik. Travail.Suisse appelliert deshalb an den Nationalrat, auf den Entscheid seiner Kommission zurückzukommen und diese bedeutende Lücke zu schliessen.
Travail.Suisse fordert Leistungsobligatorium für Krankentaggeld
Die Versicherung im Bereich des Krankentaggelds ist heute in der Schweiz nicht obligatorisch. Wer bei einem Arbeitgeber ohne Krankentaggeldversicherung arbeitet, hat keine genügende Absicherung. Travail.Suisse hat in einem umfassenden ↗ Bericht die Problemlage rund um die Krankentaggeldversicherung analysiert und aufgezeigt, weshalb die Schweiz ein Leistungsobligatorium braucht. Alle Arbeitnehmenden sollen darauf zählen können, dass sie bei längerer Krankheit während bis zu zwei Jahren finanziell abgesichert sind. Damit die Unternehmen nicht den Versicherern ausgeliefert werden, braucht es eine öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt, die bezahlbare Prämien garantiert, die Risiken ausgleicht und in die Prävention investiert – so wie das heute die SUVA macht. Kleinstunternehmen, die besonders stark von den Problemen mit den Prämien betroffen sind, sollen alle dieser öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalt angeschlossen sein.