Informationen des Bundes

Corona, Bund, BAG

Sehr gerne präsentiert Ihnen Travail.Suisse die wichtigsten Informationen und Links des Bundes und der verschiedenen Departemente. Die Seite wird regelmässig aktualisiert.

Um die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, hat der Bundesrat eingreifende Massnahmen beschlossen. Der Bundesrat will zudem die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie rasch und unbürokratisch abfedern. Die Herausforderungen sind gross und die Bundesverwaltung arbeitet an den Umsetzungen der Beschlüsse. Neue Informationen werden so schnell wie

» Coronavirus : Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
» weiterführende Links im WBF

Schutzkonzepte

Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 27. April 2020 gewisse Betriebe und Geschäfte wiedereröffnet werden dürfen, sofern sie über ein Sutzkonzept verfügen. 

» mehr zu den Schutzkonzepten

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Kurzarbeit

Das Instrument der Kurzarbeitsentschädigungen ermöglicht, vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Durch die aktuelle wirtschaftliche Ausnahmesituation sind auch Personen, welche befristet, temporär oder in arbeitgeberähnlichen Anstellungen arbeiten sowie Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, stark betroffen. Deshalb sollen die Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht werden:

» travail.suisse: Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit
» COVID-19 - Prävention - allgemeine Checkliste

Anspruch auf eine Entschädigung haben Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Anspruch auf die Entschädigung gibt es ebenfalls bei einem Erwerbsunterbruch aufgrund von einer durch einen Arzt verordneten Quarantäne. Wie für die Selbstständigen werden die Erwerbsausfälle in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung (EO; Erwerbsersatz bei Dienstleistung oder Mutterschaft) geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Entschädigung ist auf 10 Taggelder für Personen in Quarantänemassnahmen begrenzt.

» BSV: Corona - Entschädigung für Erwerbsausfall
» AHV: Corona Erwerbsersatzentschädigung: Formular und Merkblätter

Der Bundesrat lockert die Massnahmen und Verbote schrittweise. Branchen und Betriebe müssen dabei strenge Vorgaben zum Schutz der Gesundheit umsetzen. Empfehlungen sowie Hygiene- und Verhaltensregeln bleiben weiterhin gültig. 

» zu den aktuellsten Empfehlungen