Direkt zum Inhalt
  • Kontakt
  • Mitglied werden
  • Unterstützen
  • Twitter
  • Facebook
  • Suche
  • Deutsch
  • Français
Logo der Website
  • Projekte und Kampagnen
    • Familienzeit-Initiative
    • Barometer Gute Arbeit
    • RESPECT8-3.CH
    • swype
    • info work+care
    • mamagenda
  • Blog
  • Medien
    • Medienmitteilungen
    • Medienkonferenzen
    • Medienkontakt
    • Fotos
  • Themen
    • Arbeit & Wirtschaft
      • Löhne
      • Arbeitsbedingungen
      • Arbeit
      • Europa / International
    • Gleichstellung & Vereinbarkeit
      • Lohndiskriminierung
      • Vereinbarkeit
      • Elternschaft und Familienzeit
      • Wiedereinstieg
      • Betreuende Angehörige
    • Bildung
      • Berufsbildung
      • Höhere Berufsbildung
      • Weiterbildung
      • Hochschulen
    • Soziale Sicherheit
      • AHV & IV
      • Berufliche Vorsorge
      • Arbeitslosenversicherung
    • Weitere Themen
      • Europa / International
      • Service public
      • Steuern & Finanzen
      • Klima & Energie
      • Integration & Migration
      • Jeunesse.Suisse
  • Über uns
    • Vorstand
    • Geschäftsleitung und Geschäftsstelle
    • Mitgliedsverbände
    • Kommissionen und Regionen
    • Mandate
    • Offene Stellen
  • Publikationen
    • Positionspapiere
    • Sessionsvorschau
    • Kongresspapiere
    • Vernehmlassungen
    • Barometer Gute Arbeit
    • Broschüren
    • Jahresberichte
    • Newsletter
close
  1. Startseite
  2. Gleichstellung & Vereinbarkeit

Vaterschaftsurlaub auch für trauernde Väter

31. Januar 2024
trauerndes Paar

Die SGK-S hat gestern entschieden, auch jenen Vätern einen Vaterschaftsurlaub zu gewähren, deren Kind tot geboren wurde. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden und Initiator des Vaterschaftsurlaubs, ist erfreut über diesen Entscheid. Die Kommission anerkennt mit diesem Entscheid die Trauer dieser Väter und die Bedeutung ihrer Anwesenheit bei ihrer Partnerin und ihrer Familie nach einem solchen Ereignis.

Die von Nationalrätin Greta Gysin, Präsidentin von transfair, eingereichte Motion verlangt, dass Väter ihren Vaterschaftsurlaub auch dann beziehen können, wenn ihr Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt, genau wie die Mütter. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat gestern entschieden, dem Nationalrat zu folgen, der die Motion im Juni letzten Jahres angenommen hatte. 

Für Travail.Suisse ist dieser Entscheid ein sehr erfreuliches Signal. Der Bundesrat hat daran erinnert, dass der Vaterschaftsurlaub zum Ziel hat, dem Vater die Möglichkeit zu geben, sich in die neue Familiensituation einzubringen. Der Tod eines erwarteten Kindes verändert zweifellos die Familiensituation und der Vater spielt in diesem tragischen Moment eine wichtige Rolle. Gemäss aktueller Gesetzgebung müssen trauernde Väter hingegen sofort wieder zurück an den Arbeitsplatz, als ob nichts geschehen wäre.

Die Motionärin Greta Gysin hält fest: «Diese Lücke in der Gesetzgebung muss aus Respekt vor den Vätern korrigiert werden, denn es wäre unangebracht, auf ihrem Rücken bei der Erwerbsersatzordnung zu sparen.»

Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellung bei Travail.Suisse, fügt hinzu: «Der Entscheid der SGK-S widerspiegelt eine zeitgemässe Vorstellung von Familie, in der auch Väter das Recht haben, zu trauern und in einer schwierigen Situation für ihre Familie da zu sein.»

Travail.Suisse fordert den Ständerat auf, seiner Kommission und dem Nationalrat zu folgen und die Motion ebenfalls anzunehmen.


Auskünfte:
Greta Gysin, Präsidentin von transfair, 079 409 33 10
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik, 079 598 06 37

 

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

Travail.Suisse

Travail.Suisse
Hopfenweg 21
Postfach
3001 Bern
031 370 21 11
info@travailsuisse.ch

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
To top

© Copyright 2019-2025 Travail.Suisse. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.