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Schwanger, arbeitslos und ausgesteuert – die SGK-N will Lücken schliessen

13. Februar 2026

Medienmitteilung

Erwerbstätig und schwanger

Die SGK-N hat heute eine Motion angenommen, die darauf abzielt, zwei Lücken in der Arbeitslosenversicherung für schwangere Frauen zu schliessen. Die Notwendigkeit, die Anzahl Taggelder zu erhöhen, hatte vergangen September bereits die Mehrheit des Ständerats überzeugt und betrifft jährlich fast 500 Frauen, deren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung ausläuft und denen der Mutterschaftsurlaub verwehrt bleibt. Travail.Suisse zeigt sich sehr erfreut über diesen Entscheid der SGK-N. 

Eine Arbeitnehmerin ohne unterhaltsberechtigte Kinder, die nur die Mindestbeitragsdauer von 12 Monaten erfüllt, befindet sich im Falle von Arbeitslosigkeit i einer prekären Lage: Sie hat nur Anspruch auf 9,5 Monate Arbeitslosengeld (oder 200 Tagegelder), während die Schwangerschaft 9 Monate dauert. Jede Verzögerung beim Beginn der Arbeitslosigkeit kann dazu führen, dass die Ansprüche vor der Geburt bereits ausgeschöpft sind. Die betroffenen schwangeren Frauen haben in dem Fall vor dem Geburtstermin kein Einkommen mehr. Schlimmer noch, nach Ablauf ihrer Ansprüche haben sie auch keinen Anspruch mehr auf Mutterschaftsurlaub. Unvorhergesehene Ereignisse wie eine verspätete Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung, eine administrative Unterbrechung, eine Anfechtung oder ein Unfall können den Versicherungsanspruch beeinträchtigen. Gemäss SECO waren  im Jahr 2022 5’800 schwangere Frauen arbeitslos, von welchen zehn Prozent  ihren Anspruch auf Taggelder während der Schwangerschaft ausgeschöpft hatten und ohne Einkommen waren.

Diese Missstände möchte die Motion Wasserfallen korrigieren, und gleichzeitig eine Erhöhung der Anzahl Taggelder erwirken, wenn eine Frau aus medizinischen Gründen arbeitsunfähig ist. Die aktuell geltende Grenze von 44 Tagen ist bei Gesundheitsproblemen oder einer vom behandelnden Arzt festgestellten Arbeitsunfähigkeit sehr schnell überschritten. Diese Frauen erhalten dann bis zur Entbindung keine Leistungen und kein Gehalt mehr, behalten jedoch ihren Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Das SECO hat für das Jahr 2022 17 betroffene Frauen gezählt. 

Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist die Verlängerung bis zur Entbindung notwendig, , zumal die durch den Antrag verursachten zusätzlichen Kosten mit 0,12 % der Ausgaben der Arbeitslosenversicherung im Jahr 2024 minimal sind. Für Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik, wird damit eine Ungerechtigkeit korrigiert: «Ohne Anspruch auf Taggelder haben diese Frauen auch keinen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub, im Gegensatz zu anderen arbeitslosen Arbeitnehmerinnen, die eine höhere Arbeitslosenunterstützung erhalten, wenn sie über 25 Jahre alt sind, während mehr als 12 Monate Beiträge gezahlt haben oder bereits unterhaltspflichtige Kinder haben.»

Nationalrätin Léonore Porchet, Vizepräsidentin von Travail.Suisse, erklärt: «Den durchschnittlich 500 betroffenen Frauen pro Jahr zu sagen, dass sie Sozialhilfe beantragen oder vom Einkommen ihres Mannes abhängig sein müssen, ist schlicht unwürdig. Sie fügt hinzu: «Glücklicherweise hat die SGK-N verstanden, dass es notwendig ist, die Anzahl der Taggelder zu verlängern, damit eine Frau ihre Schwangerschaft unter den bestmöglichen Bedingungen beenden und wie jede andere Arbeitslose auch vom Mutterschaftsurlaub profitieren.» Travail.Suisse fordert den Nationalrat auf, sich dem Entscheid des Ständerats anzuschliessen.


Auskünfte
Léonore Porchet, Nationalrätin und Vizepräsidentin, 079 350 67 43, leonore.porchet@parl.ch
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungs- und Vereinbarkeitspolitik, 079 598 06 37, borioli@travailsuisse.ch 

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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