Wie nach der Ankündigung des Bundesrates im Februar des vergangenen Jahres zu erwarten war, konzentriert sich der Inhalt der Gesetzesvorlage auf die Bedürfnisse der berufstätigen pflegenden Angehörigen, um sie bei der Wahrnehmung ihrer Doppelrolle als Erwerbstätige und Betreuende etwas zu entlasten.
Drei Massnahmen, um Notsituationen besser zu meistern
Die drei Massnahmen, die bis zum 19. Oktober in die Vernehmlassung gegeben wurden, beinhalten:
- die gesetzliche Verankerung der Lohnfortzahlung während des bestehenden kurzen Betreuungsurlaubs zugunsten der Eltern von kranken Kindern und die Ausweitung des Urlaubanspruchs auf Angehörige ohne Unterhaltspflichten;
- die Einführung eines neuen Langzeiturlaubs für die Betreuung schwer kranker oder verunfallter eigener Kinder (14 Wochen), welcher über die Erwerbsersatzversicherung (EO) bezahlt wird;
- die Ausweitung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften für die AHV auf Konkubinatspartner und auf Fälle von leichter Hilflosigkeit.
Die ersten beiden Massnahmen liefern eine Antwort auf Notsituationen von berufstätigen Frauen und Männern, die ihre Betreuungspflichten gegenüber ihren Kindern wahrnehmen müssen, und im weiteren Sinne von allen Erwerbstätigen, die nahestehende Personen betreuen.