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  2. Managerlöhne sollen einen Beitrag an die Gesellschaft leisten

Aktienrechtsrevision: Managerlöhne bremsen – Arbeitnehmende stärken

27. August 2009

Für Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, ist klar, dass mit der laufenden Aktienrechtsrevision Lösungen für die Problematik der überrissenen Managersaläre gefunden werden müssen. An ihrer heutigen Sitzung wird sich die Rechtskommission des Nationalrates mit dieser Revision befassen.

Thema der laufenden Aktienrechtsrevision sind auch die überrissenen Managersaläre. Wie eine Studie von Travail.Suisse zeigt, sind die Saläre der Geschäftsleitungsmitglieder von 2002 bis 2008 um 83 Prozent gestiegen. Im selben Zeitraum nahmen die Nominallöhne der Arbeitnehmenden gesamtschweizerisch um 8.4 Prozent zu. Diese Entwicklung birgt erheblichen gesellschaftlichen Zündstoff und gefährdet das wirtschaftliche Erfolgsmodell Schweiz.

Aktienrechtsrevision muss Abhilfe schaffen

Für Travail.Suisse ist klar, dass mit der Aktienrechtsrevision für die Problematik der hohen Vergütungen Lösungen gefunden werden müssen, die die unerwünschten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen reduzieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Revision als Gegenvorschlag zur Abzockerinitiative ihre Wirkung entfalten soll.

Die folgenden Verbesserungen des Aktienrechts sind für Travail.Suisse zentral:

- Die Kompetenz der Generalversammlung darf sich nicht nur auf Entscheidungen zu den Löhnen der Verwaltungsräte beschränken, sondern sie muss auch die Entscheidung über die Vergütungen der Geschäftsleitungsmitglieder umfassen. Denn es ist ja gerade die Entwicklung der Vergütungen der Geschäftsleitungsmitglieder, die zum Regulierungsbedarf und zur Abzockerinitiative geführt hat.

- Die Ausweitung der Transparenzrichtlinien auf die Geschäftsleitungsmitglieder ist dringend nötig. Auch hier gilt wie bei der Kompetenz der Generalversammlung, dass der Regulierungsbedarf vor allem wegen der Entwicklung der Vergütungen der Geschäftsleitungsmitglieder entstanden ist.

- Sonderzahlungen wie Abgangs- und Antrittsentschädigungen müssen verboten werden. Diese Sonderzahlungen haben mit einer leistungsorientierten Vergütung nichts mehr zu tun. Im Gegenteil, sie unterlaufen sie sogar teilweise. Zudem sind die Bonuszahlungen drastisch einzuschränken, damit der Fokus wieder auf die Fixlöhne zu liegen kommt.

Vertretung der Arbeitnehmenden im Verwaltungsrat

Alle neuen Regeln zu den Vergütungen von Managern sind nur so gut, wie sie umgesetzt und kontrolliert werden. Anstatt die Umsetzung mit hoher Regulierungsdichte und grossem staatlichen Einfluss zu sichern, schlägt Travail.Suisse einen sozialpartnerschaftlichen Weg vor: den Einsitz von Arbeitnehmenden im Verwaltungsrat. Dies insbesondere aus folgenden Gründen:

- Erstens verändert die Beteiligung von Arbeitnehmenden, die 80’000, 100’000 oder vielleicht 150’000 Franken verdienen, die Diskussion im Verwaltungsrat über die Vergütungen und Vergütungssysteme der Geschäftsleitung.

- Zweitens stellt der Einsitz der Arbeitnehmenden in den Verwaltungsrat sicher, dass bei der Diskussion des Vergütungssystems für die Mitglieder der Geschäftsleitung die Löhne der übrigen Mitarbeiter nicht vergessen gehen.

- Drittens ermöglicht die Beteiligung der Arbeitnehmenden auf das einzelne Unternehmen zugeschnittene Lösungen für die Vergütungssysteme und erfordert keine einheitlichen gesetzlichen Beschränkungen von maximalen Löhnen oder Lohnverhältnissen.

- Und viertens ist die Möglichkeit der Einflussnahme der Arbeitnehmenden auf die Vergütungssysteme der Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder von entscheidender Bedeutung für deren Akzeptanz.

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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