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Problem „Managerlöhne“ ungelöst: OR-Transparenzvorschrift geht zu wenig weit und genügt allein nicht

28. Februar 2005

Abzockerskandale haben in den letzten Jahren das Vertrauen in die Wirtschaft erschüttert. Die Rechnung bezahlen die Arbeitnehmenden. Sie sind über Massenentlassungen und Lohnstagnation besonders von den Entscheidungen der Führungsspitze betroffen. Deshalb haben sie ein Interesse an einer transparenten Entschädigungspolitik.

Der Nationalrat berät in der Frühjahrssession die Änderung des Obligationenrechts für mehr Transparenz bezüglich Entschädigungen an Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder in Unternehmen. Doch der Gesetzesentwurf bleibt auf halbem Weg stehen.

Travail.Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert:

- Die individuelle Offenlegungspflicht muss sowohl für die Mitglieder des Verwaltungsrates als auch für jene der Geschäftsleitung gelten.

- Die Generalversammlung muss bezüglich der Höhe der Entschädigungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung das letzte Wort haben.

Die Transparenzrichtlinie löst das Problem der masslosen Managerentschädigungen nicht. Die stossenden Missverhältnisse zwischen Chefetage und der restlichen Belegschaft bezüglich Entschädigung und Leistungsbeurteilung bleiben bestehen.

Travail.Suisse will dazu beitragen, dass Ungereimtheiten aufgedeckt, Unwahrheiten richtig gestellt und Ungerechtigkeiten bekämpft werden. Die Lohnschere (CEO-to-Worker-Pay Ratio) hat sich in gewissen Unternehmen in den letzten zwanzig Jahren verzehnfacht. Deshalb muss das Verhältnis zwischen Höchst- und Tiefstlohn jährlich publiziert werden. Die Lohnschere innerhalb der Unternehmen darf sich nicht weiter öffnen.

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, dem zehn Verbände angehören. Diese Verbände vertreten 150’000 Mitglieder aus den verschiedensten Branchen und Bereichen der Privatwirtschaft und des Service public.

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