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Nationalrat mit wichtigem Entscheid zum Entsendegesetz

8. März 2022
Lohn

Kantonale Mindestlöhne sollen auch für ausländische Unternehmen gelten, die Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden.  Dies hat der Nationalrat heute entschieden. Travail.Suisse begrüsst diesen wichtigen Entscheid für die Arbeitnehmenden und den Werkplatz Schweiz. Nun muss der Ständerat seinen Entscheid korrigieren. 

Der Nationalrat hat heute entschieden, dass kantonale Mindestlöhne auch für entsandte Arbeitnehmende gelten sollen. Travail.Suisse begrüsst diesen Entscheid des Nationalrats: «Kantonale Mindestlöhne müssen für alle in der Schweiz tätigen Arbeitnehmende gelten. Ansonsten wächst die Gefahr von Lohndumping und einer Verdrängung von inländischen Arbeitnehmenden», so Thomas Bauer Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.  

Verschiedene Kantone haben in den vergangenen Jahren kantonale Mindestlöhne eingeführt (BS, JU, NE, TI, GE). Bisher galten diese aber nicht für Arbeitnehmende, welche für ausländische Unternehmen Dienstleistungen in der Schweiz erbrachten. Dies führte zu ungleich langen Spiessen zwischen inländischen und ausländischen Arbeitnehmenden und Betrieben. Der Bundesrat hatte deshalb eine entsprechende Änderung des Entsendegesetzes vorgeschlagen. 

Der Ständerat ist Ende September 2021 allerdings nicht auf die Bundesratsvorlage eingetreten. «Der Ständerat muss seinen Nichteintretensentscheid vom Herbst 2021 zum Wohl der Arbeitnehmenden und der inländischen Betriebe unbedingt korrigieren», so Thomas Bauer. 
 


Weitere Informationen: 
Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik Travail.Suisse, 077 421 60 04
 

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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