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Entscheid der WAK-S zur Ausgestaltung der Solidarhaftung: Kommission verkennt den Ernst der Lage

29. August 2012

Krasse Fälle von Lohndumping in Subunternehmen treten immer häufiger auf und setzen der Akzeptanz der Personenfreizügigkeit in der Bevölkerung arg zu. Doch die bürgerliche Mehrheit in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat es gestern verpasst, eine wirksame Subunternehmerhaftung zu beschliessen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von 170’000 Arbeitnehmenden, erwartet, dass dieser Entscheid in der Herbstsession vom Ständerat korrigiert wird.

Für Travail.Suisse ist klar: Es braucht eine Solidarhaftung des Erstunternehmers, welche die ganze Subunternehmerkette umfasst. Eine Subunternehmerhaftung ohne Kettenhaftung lädt geradezu ein, durch eine Weitervergabe von Aufträgen an Subsubunternehmen die schweizerischen Lohnbestimmungen und Arbeitsbedingungen zu umgehen. Die Möglichkeit des Erstunternehmers, sich mittels eines schriftlichen Vertrags mit seinem Subunternehmer von der Haftung zu befreien, macht den Vorschlag der WAK-S wirkungslos.

Eine wichtige Voraussetzung für die Unterstützung der Personenfreizügigkeit ist, dass mit den flankierenden Massnahmen ein Instrumentarium besteht, das die Löhne in der Schweiz wirksam schützt. Dazu gehört auch eine wirksame Solidarhaftung. Travail.Suisse erwartet, dass der Ständerat in der Herbstsession den Entscheid der Kommission korrigiert, damit die Personenfreizügigkeit von den Arbeitnehmenden weiterhin unterstützt werden kann.

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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