Direkt zum Inhalt
  • Kontakt
  • Mitglied werden
  • Unterstützen
  • Twitter
  • Facebook
  • Suche
  • Deutsch
  • Français
Logo der Website
  • Projekte und Kampagnen
    • Familienzeit-Initiative
    • Barometer Gute Arbeit
    • RESPECT8-3.CH
    • swype
    • info work+care
    • mamagenda
  • Blog
  • Medien
    • Medienmitteilungen
    • Medienkonferenzen
    • Medienkontakt
    • Fotos
  • Themen
    • Arbeit & Wirtschaft
      • Löhne
      • Arbeitsbedingungen
      • Arbeit
      • Europa / International
    • Gleichstellung & Vereinbarkeit
      • Lohndiskriminierung
      • Vereinbarkeit
      • Elternschaft und Familienzeit
      • Wiedereinstieg
      • Betreuende Angehörige
    • Bildung
      • Berufsbildung
      • Höhere Berufsbildung
      • Weiterbildung
      • Hochschulen
    • Soziale Sicherheit
      • AHV & IV
      • Berufliche Vorsorge
      • Arbeitslosenversicherung
    • Weitere Themen
      • Europa / International
      • Service public
      • Steuern & Finanzen
      • Klima & Energie
      • Integration & Migration
      • Jeunesse.Suisse
  • Über uns
    • Vorstand
    • Geschäftsleitung und Geschäftsstelle
    • Mitgliedsverbände
    • Kommissionen und Regionen
    • Mandate
    • Offene Stellen
  • Publikationen
    • Positionspapiere
    • Sessionsvorschau
    • Kongresspapiere
    • Vernehmlassungen
    • Barometer Gute Arbeit
    • Broschüren
    • Jahresberichte
    • Newsletter
close

Nationalrat will keinen besseren Schutz für Teilzeitarbeitende

7. März 2017

Der Nationalrat hat heute eine Motion (15.3102) von Jacques-André Maire abgelehnt, welche eine Gleichbehandlung der Teilzeitarbeit mit der Vollzeitarbeit im Bereich der Überzeitregelungen forderte. Die Politik weigert sich damit, einen Beitrag zu leisten, um die Rahmenbedingungen für die Teilzeitarbeit zu verbessern. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, bedauert die verpasste Förderung der Teilzeitarbeit.

Mit der heutigen Regelung beginnt Überzeit für Arbeitnehmende mit Teilzeitpensum ab der identischen wöchentlichen Arbeitszeit wie für Arbeitnehmende mit Vollzeitpensum. Dies benachteiligt Arbeitnehmenden in Teilzeitbeschäftigung, da sie anteilsmässig viel mehr Arbeitsstunden über die vertragliche Arbeitszeit hinaus leisten müssen, bis sie in den Bereich der kompensierten Überzeit kommen. Die heute abgelehnte Motion hätte die wöchentliche Überzeitgrenze an den Beschäftigungsgrad angepasst und so eine Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitarbeit sichergestellt. Mit dieser Ablehnung werden auch zukünftig Teilzeitarbeitende anteilsmässig viel mehr Überstunden leisten müssen, um in den Bereich der zuschlagpflichtigen Überzeit zu kommen.

Förderung der Teilzeitarbeit ungenügend

Teilzeitarbeit hat in den letzten Jahren laufend zugenommen und macht mittlerweile rund einen Drittel der Beschäftigten aus. Die Abkehr vom klassischen Einverdienermodell und die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Weiterbildung macht Teilzeitarbeit unabdingbar. Gleichzeitig gibt es kaum spezifische Regelungen für Teilzeitarbeitende. Gerade die zeitliche Belastung wird unterschätzt und die aktuell geltenden Regelungen setzen einen Anreiz, Teilzeitarbeitende als flexible Arbeitskräftepuffer zu sehen statt auf ihre individuellen Schutzbedürfnisse einzugehen. Während die Politik Teilzeitarbeit immer wieder als Mittel zur stärkeren Erwerbsbeteiligung der Frauen und damit der besseren Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials propagiert, wird die Chance zur konkreten Förderung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Teilzeitarbeitende verpasst.

Für weitere Informationen:
• Jacques-André Maire, Vizepräsident Travail.Suisse, Mobile: 078 709 48 50
• Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik Travail.Suisse, Mobile: 076 412 30 53

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

Travail.Suisse

Travail.Suisse
Hopfenweg 21
Postfach
3001 Bern
031 370 21 11
info@travailsuisse.ch

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
To top

© Copyright 2019-2025 Travail.Suisse. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.