Direkt zum Inhalt
  • Kontakt
  • Mitglied werden
  • Unterstützen
  • Twitter
  • Facebook
  • Suche
  • Deutsch
  • Français
Logo der Website
  • Projekte und Kampagnen
    • Familienzeit-Initiative
    • Barometer Gute Arbeit
    • RESPECT8-3.CH
    • swype
    • info work+care
    • mamagenda
  • Blog
  • Medien
    • Medienmitteilungen
    • Medienkonferenzen
    • Medienkontakt
    • Fotos
  • Themen
    • Arbeit & Wirtschaft
      • Löhne
      • Arbeitsbedingungen
      • Arbeit
      • Europa / International
    • Gleichstellung & Vereinbarkeit
      • Lohndiskriminierung
      • Vereinbarkeit
      • Elternschaft und Familienzeit
      • Wiedereinstieg
      • Betreuende Angehörige
    • Bildung
      • Berufsbildung
      • Höhere Berufsbildung
      • Weiterbildung
      • Hochschulen
    • Soziale Sicherheit
      • AHV & IV
      • Berufliche Vorsorge
      • Arbeitslosenversicherung
    • Weitere Themen
      • Europa / International
      • Service public
      • Steuern & Finanzen
      • Klima & Energie
      • Integration & Migration
      • Jeunesse.Suisse
  • Über uns
    • Vorstand
    • Geschäftsleitung und Geschäftsstelle
    • Mitgliedsverbände
    • Kommissionen und Regionen
    • Mandate
    • Offene Stellen
  • Publikationen
    • Positionspapiere
    • Sessionsvorschau
    • Kongresspapiere
    • Vernehmlassungen
    • Barometer Gute Arbeit
    • Broschüren
    • Jahresberichte
    • Newsletter
close

Kontrolle der Arbeitszeiten muss verbessert werden

4. November 2015

Der Bundesrat hat heute die Änderung der Verordnung zur Arbeitszeiterfassung vorgestellt. Damit werden klare Regeln festgelegt, wann auf die Erfassung der Arbeitszeiten verzichtet werden kann und wann diese nur erleichtert dokumentiert werden müssen. Diese neuen Regelungen basieren auf einem sozialpartnerschaftlichen Kompromiss. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist klar, dass diese neuen Regeln zur Kontrolle der Arbeitszeiten strikt anzuwenden und weitergehende Lockerungen ausgeschlossen sind.

Die Arbeitszeit ist von zentraler Bedeutung für die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden. Deshalb sind heute fast sämtliche Arbeitnehmenden der Pflicht zur Erfassung ihrer Arbeitszeiten unterstellt. Gleichzeitig wurde die Kontrolle dieser Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in den letzten Jahren in den Kantonen nur ungenügend kontrolliert. Mit der Verordnungsänderung wird diese Erfassungspflicht zwar aufgeweicht, es bleiben aber Voraussetzungen bestehen, welche die Mehrheit der Arbeitnehmenden auch in Zukunft schützen sollen.

Zukünftig kann in einem Gesamtarbeitsvertrag mit den repräsentativen Sozialpartnern geregelt werden, dass jene Arbeitnehmende von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden können, welche über eine grosse Autonomie bei ihrer Arbeit und Arbeitszeit verfügen und mehr als 120‘000 Franken pro Jahr verdienen.

Travail.Suisse fordert, dass die neuen Regeln restriktiv angewendet werden und insbesondere die mangelhafte Kontrolle der Arbeitszeiterfassung der letzten Jahre wieder verbessert wird. Weiter ist klar, dass weitergehende Forderungen, welche zum Teil noch im Parlament hängig sind, abgeschrieben werden müssen.

Für weitere Informationen:
Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik, 076 412 30 53

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

Travail.Suisse

Travail.Suisse
Hopfenweg 21
Postfach
3001 Bern
031 370 21 11
info@travailsuisse.ch

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
To top

© Copyright 2019-2025 Travail.Suisse. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.