Direkt zum Inhalt
  • Kontakt
  • Mitglied werden
  • Unterstützen
  • Twitter
  • Facebook
  • Suche
  • Deutsch
  • Français
Logo der Website
  • Projekte und Kampagnen
    • Familienzeit-Initiative
    • Barometer Gute Arbeit
    • RESPECT8-3.CH
    • swype
    • info work+care
    • mamagenda
  • Blog
  • Medien
    • Medienmitteilungen
    • Medienkonferenzen
    • Medienkontakt
    • Fotos
  • Themen
    • Arbeit & Wirtschaft
      • Löhne
      • Arbeitsbedingungen
      • Arbeit
      • Europa / International
    • Gleichstellung & Vereinbarkeit
      • Lohndiskriminierung
      • Vereinbarkeit
      • Elternschaft und Familienzeit
      • Wiedereinstieg
      • Betreuende Angehörige
    • Bildung
      • Berufsbildung
      • Höhere Berufsbildung
      • Weiterbildung
      • Hochschulen
    • Soziale Sicherheit
      • AHV & IV
      • Berufliche Vorsorge
      • Arbeitslosenversicherung
    • Weitere Themen
      • Europa / International
      • Service public
      • Steuern & Finanzen
      • Klima & Energie
      • Integration & Migration
      • Jeunesse.Suisse
  • Über uns
    • Vorstand
    • Geschäftsleitung und Geschäftsstelle
    • Mitgliedsverbände
    • Kommissionen und Regionen
    • Mandate
    • Offene Stellen
  • Publikationen
    • Positionspapiere
    • Sessionsvorschau
    • Kongresspapiere
    • Vernehmlassungen
    • Barometer Gute Arbeit
    • Broschüren
    • Jahresberichte
    • Newsletter
close

COVID-19-Verordnung: Krisenfenster für Kantone – Gesundheit muss Priorität haben

27. März 2020
Corona, Gesichter, Virus, Arbeitnehmende

Der Bundesrat hat die Covid-19-Verordnung heute erneut angepasst. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist die Einführung eines Krisenfensters für die Kantone richtig. Der Bundesrat berücksichtigt damit die spezifische Situation im Kanton Tessin und vermeidet einen unnötigen Konflikt. Leider hat er die temporären Verschlechterungen des Arbeitsgesetzes für Angestellte in den Spitälern nicht rückgängig gemacht, aber immerhin hat er präzisiert, dass zeitliche und finanzielle Kompensationen weiterhin geschuldet werden. Travail.Suisse fordert die Kantone nachdrücklich dazu auf, mehr Personal für die Kontrolle des Gesundheitsschutzes in den Betrieben einzusetzen.  

Der Staatsrat des Kantons Tessin hat mit Unterstützung der Tessiner Sozialpartner die Wirtschaft im Grundsatz gestoppt. Der Corona-Virus ist im Tessin bereits stärker verbreitet und die Behörden vor Ort sahen sich gezwungen zu handeln. Travail.Suisse steht in engem Kontakt mit seiner Mitgliedsorganisation OCST, der Gewerkschaftsorganisation Organizzazione Cristiano Sociale ticinese, und begrüsst, dass in dieser Situation eine pragmatische Lösung gefunden werden konnte und die Tessiner Unternehmen mit dem heutigen Entscheid des Bundesrates für ihre Mitarbeitenden Kurzarbeitsentschädigung beantragen können. „Der Bundesrat hat mit dem Krisenfenster ein Instrument geschaffen, um den spezifischen Situationen in den Kantonen begegnen zu können“ sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse. Er begrüsst, dass die Sozialpartner der Einführung zustimmen müssen.  

Travail.Suisse hat als nationaler Sozialpartner vom Bundesrat und den Bundesbehörden mehrfach gefordert, dass in der schwierigen Situation die Arbeitsbedingungen nicht verschlechtert und bereits beschlossene Verschlechterungen zurückgenommen werden. Konkret wird mit der Covid-Verordnung das Arbeitsgesetz für das Spitalpersonal sistiert. Das Gesundheitspersonal leistet einen enormen Einsatz, weshalb seine eigene Gesundheit besser geschützt und nicht noch mehr gefährdet werden sollte. Der Bundesrat will trotzdem an der Sistierung festhalten. Er hat heute in Art. 10a Abs. 5 immerhin präzisiert, dass zeitliche und finanzielle Kompensationen geschuldet sind. Travail.Suisse fordert auch in Zeiten des Notrechts den Einbezug der Sozialpartner, bevor das Arbeitsrecht angepasst wird.

Der Bundesrat erinnert daran, dass die Gesundheitsschutzmassnahmen weiterhin unbedingt befolgt werden müssen. Nur so kann die Verbreitung des Virus verlangsamt werden. Travail.Suisse unterstreicht die Aussagen des Bundesrates: Nur Unternehmen, die die BAG-Massnahmen befolgen, sollen ihren Betrieb weiterführen können. Travail.Suisse fordert alle Unternehmen auf, den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden einzuhalten, und fordert von den kantonalen Behörden, die Anzahl der Kontrollen in den Betrieben zusammen mit der Suva zu erhöhen.

Kurzarbeitsgesuche für 656‘000 Arbeitnehmende sind bereits von Unternehmen eingereicht worden. Damit wird das grosse Ausmass dieser Krise immer deutlicher sichtbar, in der Finanzkrise waren es bis 90‘000. „Kurzarbeit ist das Instrument der Stunde und verhindert Entlassungen“, ist Adrian Wüthrich überzeugt.


Für mehr Informationen :
Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

Travail.Suisse

Travail.Suisse
Hopfenweg 21
Postfach
3001 Bern
031 370 21 11
info@travailsuisse.ch

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
To top

© Copyright 2019-2025 Travail.Suisse. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.