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Coronavirus: Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden muss verbessert werden

25. März 2020
Corona, Gesichter, schmal

Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, unterstützt den Bundesrat im Bestreben, grösstmögliche Teile der Schweizer Wirtschaft am Laufen zu halten. Mit der erneuten Erleichterung der Kurzarbeit sind Unternehmen aufgefordert, dieses Instrument zu nutzen und auf Entlassungen zu verzichten. Zu unklar bleibt der Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt - hier besteht Präzisierungsbedarf.

Der Bundesrat hat der Bevölkerung ein verhalten positives Zeugnis bei der Einhaltung der strengen Gesundheitsvorschriften ausgestellt. Gleichzeig nimmt er zur Kenntnis, dass diese Vorschriften in der Arbeitswelt nicht immer eingehalten werden können. Zwar appelliert er erneut an die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber, sieht aber keine Kontroll-Verantwortung beim Bund. „Wenn die Massnahmen greifen sollen, braucht es zwingend staatliche Kontrollen, der Bundesrat muss die Kantone in die Pflicht nehmen mehr zu tun. Bei Nichteinhalten müssen die Betriebe und Baustellen geschlossen werden“, sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse. Der Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt bleibt also weiterhin kritisch. Arbeitsplatz und Arbeitsweg gehören zu den grössten Infektionsrisiken – entsprechend gross ist die Verunsicherung der Arbeitnehmenden, die weiterhin am Arbeitsplatz zu erscheinen haben. Travail.Suisse fordert von den Kantonen und der SUVA weiterhin, die Kontrollen in den Betrieben durchzuführen und zu intensivieren.

Sinnvolle Massnahmen für den Arbeitsmarkt – Zahlungsgeschwindigkeit als kritischer Punkt
In der aktuellen Situation ist die Rückkehr von arbeitslosen Personen in den Arbeitsmarkt stark erschwert. Travail.Suisse begrüsst die 120 zusätzlichen Taggelder zur Verhinderung von Aussteuerungen, wie auch die Massnahmen zur Entlastung der Regionalen Arbeitsvermittlungen. Auch die Verlängerung der Bewilligungsfrist von Kurzarbeit von 3 auf 6 Monate und die Aufhebung der Frist zur Voranmeldung trägt Travail.Suisse mit: „Die entscheidende Frage ist und bleibt wie schnell die Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt werden kann – es drohen kurzfristig Einkommenslücken und der Verlust von Arbeitsplätzen“, sagt Wüthrich. Travail.Suisse anerkennt, dass die kantonalen Behörden alles dafür unternehmen die immense Zahl an Gesuchen rasch abzuarbeiten.

Beschränkung der Arbeitsbelastung des Gesundheitspersonals sichern
Für die Arbeitnehmenden im Gesundheitswesen wurden per Notrecht – und damit ohne Einbezug der Sozialpartner - die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes in Bezug auf Arbeits- und Ruhezeiten ausser Kraft gesetzt. Auch für im Transportgewerbe kann für die wirtschaftliche Landesversorgung die Arbeitszeit überschritten werden. Damit droht eine Überlastung der Arbeitnehmenden, was letztlich das Funktionieren des gesamten Systems in Frage stellen kann. Der Bundesrat ist aufgefordert, die Beschränkungen der Arbeitszeiten und damit die Sicherung der Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmenden wiederherzustellen – konkret die Ausserkraftsetzung von Artikel 10a Absatz 5 der COVID-19-Verordnung 2. Travail.Suisse ist grundsätzlich kritisch gegenüber einem Abbau der Regelungen des Arbeitsgesetzes und fordert wenn schon zwingend den vorgängigen Einbezug der Sozialpartner.

Die Mitgliedsorganisationen von Travail.Suisse – Gewerkschaften und Personalverbände - bieten betroffenen Arbeitnehmenden ihre Unterstützung an und sind mit Branchenorganisationen und Unternehmen in Kontakt, um Lösungen zum Schutz der Gesundheit aller zu finden.


 

 


Für mehr Informationen :
Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93
Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik Travail.Suisse, 076 412 30 53

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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