Medienmitteilung
Die ständerätliche Wirtschaftskommission schlägt ihrem Rat mittels zweier Vorlagen weitgehende Liberalisierungen des Arbeitsgesetzes für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmenden vor. Die Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten würden dadurch bei Arbeitnehmenden im Homeoffice sowie für Arbeitnehmende mit einem Lohn ab 120'000 Franken weitgehend gelockert oder ganz aufgehoben. Travail.Suisse erachtet die Vorschläge der Kommission als unausgewogen. Eine Anpassung des Arbeitsrechts an neue Realitäten erfordert nicht einen einseitigen Abbau von Schutzbestimmungen, sondern eine Modernisierung des Gesundheitsschutzes.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat an ihrer heutigen Sitzung zwei Vorlagen beraten, die weitgehende Liberalisierungen im Arbeitsrecht vorsehen. Mit einer spezifischen Regelung für Arbeitnehmende im Homeoffice soll neu innerhalb eines Zeitraums von 17 Stunden gearbeitet werden dürfen. Die Ruhezeit soll zudem verkürzt und unterbrochen werden können. Das Recht auf Nichterreichbarkeit, das der Nationalrat als neue Schutzbestimmung noch befürwortet hatte, erachtet die Kommission hingegen als überflüssig. «Neue Arbeitsformen erfordern nicht weniger, sondern einen angepassten Gesundheitsschutz. Mit der Vorlage des Ständerates ist dieser nicht ausreichend gewährleistet», so Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.
Die zweite von der Kommission behandelte Vorlage sieht vor, die Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten für Arbeitnehmende mit einem Lohn ab 120'000 Franken weitgehend zu liberalisieren. Travail.Suisse erachtet die Vorlage als unausgegoren und gefährlich. Die Höhe des Lohns allein gewährleistet keinen ausreichenden Gesundheitsschutz. Werden die Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten aufgehoben, steigen nicht nur die gesundheitlichen Risiken für die betroffenen Arbeitnehmenden, sondern auch die Unfall- und Fehlerrisiken markant. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf würde erheblich erschwert. «Das Arbeitsgesetz soll die Gesundheit von Arbeitnehmenden schützen. Ein Lohn ab 120'000 Franken alleine sichert diesen Gesundheitsschutz nicht. Es braucht auch für diese Arbeitnehmenden klare Arbeits- und vor allem Ruhezeiten», so Thomas Bauer.
Auskünfte
Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik Travail.Suisse, 077 421 60 04, bauer@travailsuisse.ch