Medienmitteilung
Der Ständerat hat heute entschieden, dass kantonale Mindestlöhne künftig nicht mehr gelten sollen, wenn sie über den sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhnen aus allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen liegen. Der Ständerat beschränkt damit die bisher geltenden Volksrechte und verunmöglicht es der Stimmbevölkerung, existenzsichernde Löhne zu erlassen. Travail.Suisse lehnt diesen Angriff auf die Mindestlöhne und die Volksrechte entschieden ab.
Der Ständerat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass neue gesetzliche Mindestlöhne, die durch die Stimmbevölkerung in Kantonen oder Städten beschlossen werden, nicht mehr gelten sollen, wenn Gesamtarbeitsverträge mit tieferen Löhnen bestehen. Für die Kantone Genf und Neuenburg, die aktuell von dieser Regelung betroffen wären, sieht der Ständerat zwar Ausnahmen vor. Er beharrt aber grundsätzlich darauf, dass die verfassungsmässigen Rechte der Kantone zum Erlass von Mindestlöhnen beschnitten werden sollen. Damit stellt er sich gegen Bundesrat, Kantone und Bundesgericht.
Kantonale gesetzliche Mindestlöhne sind gemäss dem Bundesgericht als sozialpolitische Massnahme zur Bekämpfung von Armut zulässig. Sie müssen dafür tief angesetzt sein, zum Beispiel auf dem Niveau der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. In der Schweiz haben fünf Kantone gesetzliche Mindestlöhne erlassen. Allerdings liegen nur die Mindestlöhne in den Kantonen Genf und Neuenburg teilweise über den ausgehandelten Mindestlöhnen aus Gesamtarbeitsverträgen. In diesen beiden Kantonen sind die Mindestlöhne sozialpolitisch sehr erfolgreich und haben die Einkommenssituation im Niedriglohnbereich verbessert. Insgesamt zeigen sich zudem keine negativen Effekte auf die Beschäftigung. Im Kanton Neuenburg sank die Sozialhilfequote seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2017 deutlich.
Die von den Sozialpartnern ausgehandelten Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen sind das Resultat von Verhandlungen und Teil eines Gesamtpakets. Dies kann dazu führen, dass die Mindestlöhne in einem Gesamtarbeitsvertrag unter dem Niveau liegen, das die Stimmbevölkerung für angemessen hält. Es ist deshalb richtig, dass die Stimmbevölkerung sozialpartnerschaftliche Verträge überstimmen kann, um im öffentlichen Interesse höhere Mindestlöhne zur Bekämpfung der Armut durchzusetzen. Hingegen schadet es der Sozialpartnerschaft, wenn demokratische Entscheide verfassungswidrig übersteuert werden können. Dies wäre mit der vorliegenden Gesetzesanpassung der Fall.
«Der Ständerat beschneidet mit dem heutigen Entscheid kantonale Volksrechte damit die Stimmbevölkerung keine existenzsichernden Löhne beschliessen kann. Dieser Entscheid ist überaus irritierend und nicht nachvollziehbar», so Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.
Der Nationalrat hatte das Geschäft ohne Ausnahmebestimmungen bereits gutgeheissen. Deshalb muss diese Differenz noch von den beiden Räten bereinigt werden.
Auskünfte
Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik Travail.Suisse, 077 421 60 04, bauer@travailsuisse.ch