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Unsicheres Einkommen der Mutter bei Spitalaufenthalt des Neugeborenen: Ständerat macht einen ersten wichtigen Schritt

14. September 2010

Der Bundesrat soll prüfen, wie gewährleistet werden kann, dass eine erwerbstätige Mutter, deren Neugeborenes nach der Geburt für längere Zeit hospitalisiert werden muss, weiterhin ein Einkommen erhält. Der Ständerat hat heute ein entsprechendes Postulat der Genfer Ständerätin Liliane Maury Pasquier gutgeheissen und einen ersten Schritt in Richtung einer Schliessung dieser gesetzlichen Lücke gemacht. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation von 170‘000 Arbeitnehmenden, freut sich über diesen Entscheid.

Wenn ein Neugeborenes nach seiner Geburt für mehr als drei Wochen im Spital bleiben muss, ist das Einkommen seiner Mutter in dieser Zeit gegenwärtig nicht garantiert. Gemäss den Bestimmungen des Erwerbsersatzgesetzes kann eine Mutter heute ihren Anspruch auf die Leistungen der Mutterschaftsversicherung aufschieben. Sie darf laut Arbeitsgesetz in dieser Zeit aber nicht arbeiten und erhält auch keinen Lohn.

Ein Entscheid des Tribunal des prud’hommes des Kantons Genf hat einen Arbeitgeber 2007 verpflichtet, den Lohn einer Arbeitnehmerin, die sich in dieser Situation befand, weiterzuzahlen. Dieser Entscheid ist indes noch von keiner anderen gerichtlichen Instanz der Schweiz bestätigt worden, so dass diesbezüglich gesamtschweizerisch die Rechtssicherheit noch nicht gewährleistet ist. Das heute vom Ständerat auf Antrag des Bundesrates überwiesene Postulat von Ständerätin Liliane Maury Pasquier verlangt, dass der Bundesrat die Möglichkeiten einer Gesetzesrevision prüft, mit denen sich die finanzielle Benachteiligung einer Mutter, die sich aufgrund der Hospitalisierung ihres Kindes in einer persönlich schwierigen Situation befindet, verhindern lässt. Travail.Suisse freut sich, dass ein erster Schritt vollzogen worden ist und der Ständerat mit seinem heutigen Entscheid das Problem anerkannt hat.

Angesichts der statistisch erfassten Zunahme von Frühgeburten betrifft diese gesetzliche Lücke immer mehr Frauen. 7,5 Prozent der Geburten in der Schweiz sind Frühgeburten. Damit liegt die Schweiz im europäischen Vergleich auf dem sechsten Platz. Bei den Mehrlingsgeburten, die in den letzten 30 Jahren ebenfalls kontinuierlich zugenommen haben, sind sogar 60 Prozent aller Geburten Frühgeburten. Angesichts dieser Entwicklung tut Handeln not.

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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