Der Bundesrat will mit der Reintegration von IV-Rentnerinnen und –Rentnern Geld sparen. Rund 17‘000 Rentenbezüger sollen wieder im Arbeitsmarkt Fuss fassen. Wer trotz Krankheit eingliederungsfähig ist, wird einem Massnahmenpaket unterzogen. Danach wird die IV-Rente gestrichen oder gekürzt. Während die Betroffenen zur Eingliederung verpflichtet werden, fehlt eine Verpflichtung für Unternehmen, die benötigten Arbeitsplätze tatsächlich anzubieten.
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