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Sozialkommission des Nationalrats hält an Rundumschlag gegen EL-Bezüger/innen fest

31. August 2018

Gestern und heute hat die SGK des Nationalrats die Differenzbereinigung zur Revision der Ergänzungsleistungen durchgeführt. Das Resultat ist absolut ungenügend. So wird an vielen Kürzungen festgehalten, während die seit Jahren zu tiefen Mietzinsmaxima weiterhin viel zu tief gehalten werden. Das grenzt an Realitätsverweigerung. So wird die Existenzsicherung im Alter und damit ein würdevolles Leben im Alter gefährdet. Travail.Suisse wird sich vehement dafür einsetzen, dass sich die vernünftigen Stimmen in diesem Geschäft durchsetzen und ein Kahlschlag abgewendet werden kann.

Wem im Alter die Rente nicht zum Leben reicht, hat in der Schweiz Anrecht auf Ergänzungsleistungen (EL). Das gleiche gilt für Menschen mit einer Behinderung, welche auf eine IV-Rente angewiesen sind. Die Ergänzungsleistungen sollen ein würdevolles Leben im Alter und mit einer Behinderung ermöglichen. Sie wurden eingeführt, weil man sich in der Schweiz nicht auf existenzsichernde AHV- und IV-Renten einigen konnte. „Mit ihren Entscheiden nimmt die Sozialkommission des Nationalrats bewusst in Kauf, dass die Errungenschaft der Existenzsicherung im Alter und bei Invalidität gefährdet wird“, sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik von Travail.Suisse.
Weil es mehr ältere Menschen gibt und deshalb auch mehr EL-Bezüger/innen, hatte der Bundesrat eine moderate Reform der Ergänzungsleistungen vorgeschlagen. Der Nationalrat wollte einen Kahlschlag daraus machen und hat 15 Prozent aller Ausgaben gestrichen. Mittlerweile wurde er vom Ständerat fast einstimmig zurückgepfiffen. Das kümmert offenbar die Sozialkommission des Nationalrats wenig. Sie hat an vielen drastischen Kürzungsbeschlüssen festgehalten: So sollen z.B. bei einem vorgängigen Pensionskassenbezug, sei er auch noch so gering, die EL pauschal um 10 Prozent gekürzt werden. Weiter sollen die Beiträge an die Lebenshaltungskosten für eigene Kinder zurückgefahren werden. An der komplizierten Vermögensschwelle wird festgehalten, obschon der Ständerat eine einfachere und bessere Lösung vorgeschlagen hat. Einzig bei der Frage der Krankenkassenprämien ist die SGK-N auf die vernünftigere Linie des Ständerats eingeschwenkt.

An Realitätsverweigerung grenzt der Beschluss, die Mietzinsmaxima nur unwesentlich zu erhöhen. Ein Mietzinsmaximum legt fest, wie viel Geld maximal für die Miete rückerstattet wird. Seit 2001 sind diese nicht mehr an die stark gestiegenen Mietzinsen (rund 20 Prozent) angepasst worden. EL-Bezüger/innen können sich das Wohnen zuhause fast nicht mehr leisten. Deshalb wurde mit der aktuellen Revision eine Erhöhung der Mietzinsmaxima angekündigt. Diese hätte eine Entlastung für Betroffenen in teurer gewordenen Wohnregionen bedeutet. Das will die Sozialkommission des Nationalrats nicht. So gibt es Kantone, in welchen die Mieten um bis zu einem Drittel angestiegen sind, deren EL-Bezüger/innen gemäss SGK-N nun keinen oder nur einen unwesentlich höheren Beitrag an die Mieten erhalten sollen.

Travail.Suisse wird sich in der weiteren Differenzbereinigung und bei einer möglichen Volksabstimmung vehement für eine EL-Revision einsetzen, welche dem Anspruch an eine würdige Existenzsicherung der Betroffenen genügend Rechnung trägt.

Weitere Informationen:
Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, 079 777 24 69

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