Gewerbe, Kantone und Gesundheitswesen knausern beim Vaterschaftsurlaub
Medienmitteilung
Vor einem Jahr wurde der Vaterschaftsurlaub angenommen. Eine aktuelle Studie zeigt nun, dass insbesondere Arbeitgebende aus dem Gewerbe, den kantonalen Verwaltungen und dem Gesundheitswesen bei der wichtigen Väterzeit knausern. Dass die Bedürfnisse junger Arbeitnehmender in diesen Branchen missachtet werden und nur das Minimum gewährt wird, ist für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, und seine Verbände Syna und transfair unverständlich.
Seit Anfang Jahr haben Väter in der Schweiz Anrecht auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub – dank Travail.Suisse und seinen Verbänden. Die aktuellen Entwicklungen betrachten die Arbeitnehmendenorganisationen jedoch mit Sorge: «Wir appellieren an die Arbeitgebenden, ihre Mitarbeiter über ihr Recht auf Vaterschaftsurlaub zu informieren», sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse. «Unsere aktuelle Studie zeigt, dass die Arbeitnehmenden oft unzureichend informiert sind.»
Junge Arbeitnehmende wollen längeren Vaterschaftsurlaub
Die Resultate der repräsentativen Umfrage «Barometer Gute Arbeit» zeigen, dass eine Mehrheit der Arbeitnehmenden nur den minimalen Vaterschaftsurlaub erhält und insbesondere jüngere Arbeitnehmende mit dessen Dauer unzufrieden sind. Eine Auswertung der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge weist auf die teils massiven Unterschiede zwischen den Branchen hin. «Am knausrigsten zeigen sich mit durchschnittlich 10 bis 11 Tagen das Gewerbe und das Gesundheitswesen. Die Bedürfnisse der jungen Arbeitnehmenden werden in diesen Branchen missachtet», sagt Thomas Bauer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse. Erstaunlich ist auch, dass die kantonalen Angestellten fast überall nur das gesetzliche Minimum erhalten – im Gegensatz zu den städtischen Angestellten, die meist von einer längeren Väterzeit profitieren. Grosszügige Leistungen für junge Väter bieten insbesondere die IT- und Kommunikationsbranche sowie die Pharmaindustrie mit durchschnittlich 30 bis 31 freien Tagen.
Arbeitgebende lehnen Kumulation mit GAV-Regelungen ab
Im April haben Travail.Suisse und seine Verbände ein Rechtsgutachten von Prof. Thomas Geiser präsentiert. Es bestätigt, dass der gesetzliche Vaterschaftsurlaub in der Regel zu den Bestimmungen aus den Gesamtarbeitsverträgen addiert werden muss. «Trotz des eindeutigen Rechtsgutachtens lehnen die Arbeit-gebenden eine Kumulation des Vaterschaftsurlaubs aber praktisch flächendeckend ab. Hier werden wir als Gewerkschaft den Druck weiterhin hochhalten müssen», sagt Marco Geu, Zentralsekretär bei Syna.
Druck auf die Politik
Auch auf politischer Ebene geht der Kampf für einen besseren Schutz junger Familien weiter. Greta Gysin, Nationalrätin und Co-Präsidentin von transfair, hat dafür zwei Motionen eingereicht: Einerseits soll der Kündigungsschutz für Väter bei der Geburt eines Kindes eingeführt werden (21.3733), andererseits soll der Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des Kindes zur Anwendung kommen (21.3734). «Es darf nicht sein, dass junge Väter aus Angst vor einer Kündigung den ihnen zustehenden Vaterschaftsurlaub nicht beziehen», sagt Greta Gysin. Diese gesetzliche Lücke muss, analog zum Mutterschaftsurlaub, unbedingt geschlossen werden. Dasselbe gilt für den Bezug des Urlaubs beim Tod des Kindes vor oder während der Geburt.
→ Zum Mediendossier der Medienkonferenz «Vaterschaftsurlaub: Ein Jahr nach der Abstimmung»