Es braucht eine Ombudsstelle für Gleichstellung
Medienmitteilung
Der Zugang zu den Gerichten bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz gestaltet sich als schwierig. Deshalb muss eine Ombudsstelle für Gleichstellung geschaffen werden. Aus Anlass des 8. März, dem Internationalen Tag der Frauenrechte, fordert dies eine Motion von Léonore Porchet, Vizepräsidentin von Travail.Suisse. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat die Schaffung einer solchen Ombudsstelle erstmals 2005 gefordert. Aus Anlass des 8. März lanciert Travail.Suisse gleichzeitig seine Informationsplattform www.mamagenda.ch neu.
Die Geburt eines Kindes und die damit verbundenen Rechte dürfen die Beschäftigung der Eltern nicht gefährden. Dennoch werden jedes Jahr Tausende von Frauen aufgrund ihres Familienstatus diskriminiert. Viele von ihnen werden nicht befördert, müssen ihren Arbeitsplatz aufgrund von Arbeitsbedingungen aufgeben, die nicht vereinbar sind mit einem Familienleben, oder verlieren gar ihren Arbeitsplatz. Auch viele Väter verzichten aus Angst vor Entlassung auf den ihnen zustehenden Vaterschaftsurlaub, da sie im Gegensatz zu Müttern von keinem Kündigungsschutz profitieren.
Trotz des in der Schweiz geltenden Verbots der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder des Familienstands, gibt es noch immer zahlreiche Fälle von Diskriminierung. Das jüngste Urteil des Regionalgerichts Littoral et Val-de-Travers (NE) hat kürzlich erneut gezeigt, dass die Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt immer noch Realität ist. Das Regionalgericht hatte zugunsten einer Angestellten eines Schnellrestaurants entschieden, der aufgrund ihrer bevorstehenden Ehe und dem damit verbundenen «Risiko» eines Mutterschaftsurlaubs, eine Beförderung verweigert worden war. Nur wenige Arbeitnehmende sind aber bereit, ein Verfahren gegen ihren Arbeitgeber einzuleiten und so ihren Arbeitsplatz zu riskieren. Ein vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegebener Evaluationsbericht zur Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes GlG kam bereits 2005 zum Schluss, dass die Angst vieler Betroffener einer der Hauptgründe ist, dass diese nicht gegen Diskriminierungen vorgehen.
Deshalb braucht es Instanzen mit Untersuchungsbefugnissen, die das Recht haben, in Vertretung von Diskriminierungsopfern Gerichtsverfahren einzuleiten. Diese Instanz muss ein Beschwerderecht haben. Die Schweiz muss eine Ombudsstelle für Gleichstellung schaffen. «Die Verantwortung für die Durchsetzung der Gleichstellung darf nicht mehr allein auf den Schultern der diskriminierten Personen liegen», hält Léonore Porchet fest.
Bis endlich wirksame Massnahmen ergriffen werden, bietet Travail.Suisse die Plattform www.mamagenda.ch an. Diese Website sensibilisiert, informiert und begleitet Arbeitnehmende, ihre Partner und Partner, sowie ihre Vorgesetzten, wenn sich eine Schwangerschaft ankündigt. Die vollständig aktualisierte Website steht in den drei Landessprachen zur Verfügung, ist kostenlos und ohne Login zugänglich.