Nationalrat will Sanktionen im Gleichstellungsgesetz verankern
Der Nationalrat hat heute die Motion Gysin abgelehnt, die einen Kündigungsschutz für junge Väter forderte. Hingegen sagte er Ja zur Motion Hess, die Sanktionen bei Verstössen gegen die Lohngleichheit im Gleichstellungsgesetz verankern will. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, und Initiant des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs, bedauert die Ablehnung des Kündigungsschutzes sehr. Gleichzeitig zeigt er sich erfreut, dass die Notwendigkeit einer Revision des lückenhaften Gleichstellungsgesetzes endlich anerkannt wird.
Frauen sind während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt vorübergehend vor einer Kündigung geschützt. Dies gilt nicht für Väter, die teilweise aus Angst vor einer Kündigung ihren zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub nicht beziehen. Der Antrag der Grünen Tessiner Nationalrätin Greta Gysin wurde damit begründet, dass sich einzelne Unternehmen weigern, ihren Angestellten den ihnen gesetzlich zustehenden Vaterschaftsurlaub zu gewähren. Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellung und Vereinbarkeit, hält fest: «Diese Ungleichbehandlung verstösst gegen den Grundsatz der Gleichheit. Es gibt keinerlei Rechtfertigung dafür, dass Väter im Gegensatz zu Müttern keinen Kündigungsschutz geniesst und damit Gefahr laufen, entlassen zu werden, wenn sie ihre Rechte einfordern.»
Travail.Suisse ist jedoch sehr erfreut, dass der Antrag des Berner Mitte-Nationalrats Lorenz Hess mit 102 zu 84 Stimmen angenommen wurde. Tatsächlich sehen alle Gesetze Sanktionen für Verstösse oder Nichteinhaltung vor – nicht jedoch das Gleichstellungsgesetz (GlG). Borioli Sandoz: «Die neuste Studie des Bundesamts für Statistik hat gezeigt, dass die Lohndiskriminierung in der Schweiz höher ist als je zuvor. Alle Versuche, die auf den guten Willen der Unternehmen setzten, sind gescheitert, deshalb braucht es jetzt dringend Sanktionen für fehlbare Unternehmen.»
Bis die Motion hoffentlich auch im Ständerat eine Mehrheit findet und das GlG endlich vervollständigt wird, setzt Travail.Suisse auf eine andere Art von Sanktionen. Im Juli wird im Rahmen der Plattform RESPECT8-3.CH eine schwarze Liste von Unternehmen lanciert, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Überprüfung der Lohngleichheit in ihren Betrieben nicht nachgekommen sind.