Den Kompromiss zugunsten der jungen Berufsleute umsetzen
Heute haben die Verbundpartner der Berufsbildung an einem ausserordentlichen Spitzentreffen ein angepasstes Qualifikationsverfahren für die berufliche Grundbildung infolge Coronavirus (COVID-19) für das Jahr 2020 verabschiedet. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, steht voll und ganz hinter dem gemeinsamen Kompromiss und dankt allen, die intensiv an der Erarbeitung der Richtlinien mitgearbeitet haben.
Ziel der Richtlinien ist es, den jungen Berufsleuten unter den schwierigen Bedingungen der Corona-Krise einen Abschluss zu ermöglichen, der einen realen Wert auf dem Arbeitsmarkt hat. Sie betonen daher, dass insbesondere die praktischen Fähigkeiten der jungen Berufsprofis im Qualifikationsverfahren beurteilt werden sollen. So ermöglichen die Richtlinien, dass in allen Berufen, in denen die empfohlenen Schutzmassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) eingehalten werden können, die zuständige nationale Organisation der Arbeitswelt die Durchführung des Prüfungsteils „Praktische Arbeit“ beantragen kann. Oder dort, wo dies nicht möglich ist, die praktischen Fähigkeiten der jungen Berufsleute zumindest durch den Lehrbetrieb beurteilt werden. Nach langen Diskussionen hat sich diese Lösung als die beste herauskristallisiert. „Jetzt geht es darum“, so betont Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich, „den Kompromiss zugunsten der jungen Berufsleute optimal umzusetzen.“
Das angepasste Qualifikationsverfahren ist über das Steuergremium von Berufsbildung 2030 verbundpartnerschaftlich erarbeitet worden. Das ist eine neue Struktur, die seit bald zwei Jahren in Erprobung ist. Aus Sicht von Travail.Suisse hat sie sich gerade in diesem Zusammenhang bewährt. Wichtig ist allerdings, dass in naher Zukunft die geleistete Arbeit evaluiert wird, um allfällige Verbesserungen in Bezug auf die neue Struktur vornehmen zu können.
Die Berufsbildung ist aber durch weitere Themen herausgefordert. Die Schulabgänger und -abgängerinnen der obligatorischen Schule brauchen eine Anschlusslösung auf der Sekundarstufe II, also zum Beispiel einen Lehrvertrag. Durch die Corona-Krise ist der Berufswahlprozess wie beispielsweise die Durchführung von Schnupperlehren oder von Bewerbungsgesprächen erschwert. In diesem Problemfeld spielen die die Dienstleistungen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung BSLB eine wichtige Rolle. Sie haben ihre Dienstleistungen unter den neuen Vorzeichen des „Social Distancing“ anzubieten, was zum Glück schon geschieht. Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik Travail.Suisse, ruft die Jugendlichen und ihre Eltern auf, „das Angebot der BSLB zu nutzen, um bei der Lehrstellensuche weiterzukommen.“