Der „700-Millionen-Missbrauch“ in der beruflichen Vorsorge
Wegen einem vagen Gesetz und einem Bundesrat, dem die Interessen der Lebensversicherer näher sind als jene der Arbeitnehmenden, bedienen sich die Lebensversicherungen mit jährlich bis zu 700 Millionen Franken an den Geldern der zweiten Säule. Ein offensichtlicher Missbrauch im grossen Stil. Für Travail.Suisse ist klar: Ohne eine saubere, das übliche Verständnis von Überschuss respektierende Regelung der Überschussverteilung hat eine Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule keine Chance.
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Bundesrat erhöht BVG-Mindestzins : Mutloser Bundesrat enttäuscht die Versicherten
Dass der Bundesrat den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge von 2.5 nur auf 2.75 Prozent erhöht, ist mutlos und enttäuschend. Immerhin ist der Bundesrat mit der heutigen Erhöhung seiner grundsätzlichen Argumentation zur Flexibilisierung des Mindestzinses gefolgt. Andererseits wäre aufgrund der guten Ergebnisse der letzten zwei Jahre eine Erhöhung des Mindestzinses auf 3 Prozent angebracht gewesen. mehr
Die Senkung des Mindestzinssatzes wurde jeweils mit der schlechten Ertragslage begründet. Wenn diese Argumentation glaubwürdig sein soll, muss eine gute Ertragslage auch eine Erhöhung des Mindestzinses zur Folge haben. Gemäss verschiedenen Umfragen haben die Pensionskassen im Jahr 2005 durchschnittlich eine Performance von 10 Prozent oder mehr und im Jahr 2006 von über 4 Prozent oder mehr erwirtschaftet. Deshalb hat Travail.Suisse in der Sozialpartnerkonsultation und in der BVG-Kommission für eine Erhöhung des Mindestzinses auf 3 Prozent plädiert.
Mit der heutigen Erhöhung des Mindestzinses auf 2.75 Prozent berücksichtigt der Bundesrat die guten Anlageergebnisse immerhin teilweise. Trotzdem ist Travail.Suisse enttäuscht, dass der Bundesrat nicht einen mutigeren Entscheid zugunsten der Arbeitnehmenden gefällt hat. Damit hat der Bundesrat eine weitere Gelegenheit verpasst, das Vertrauen in die berufliche Vorsorge zu stärken und damit die Voraussetzungen für deren weitere Entwicklung zu verbessern.
Umwandlungssatz im Ständerat: Niederlage der Lebensversicherungen
Die Lebensversicherungen drängen seit Jahren auf eine rasche und massive Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge. Die heutige Niederlage im Ständerat zeigt, dass die Lebensversicherer mit ihrer Gewinnmaximierung in der beruflichen Vorsorge sehr viel Glaubwürdigkeit verspielt haben. mehr
Mit der 1. BVG-Revision wird der Umwandlungssatz bis ins Jahr 2014 schrittweise von 7.2 auf 6.8 Prozent gesenkt und damit die steigende Lebenserwartung vollumfänglich berücksichtigt. Ohne das Eintreffen von wirtschaftlichen Katastrophen ist eine weitergehende Senkung unnötig und das Ansinnen der Lebensversicherungen ein reines Manöver zur Gewinnmaximierung.
Dass sich der Ständerat heute zuerst mit der Annahme des Minderheitsantrags dem Druck der Versicherer widersetzt und danach das Geschäft mit der Ablehnung in der Gesamtabstimmung auf die lange Bank geschoben hat, macht die schwindende Glaubwürdigkeit der Versicherer offensichtlich. Mindestzinsdebakel, Winterthurer Modell, unsaubere Umsetzung der legal quote etc. – soviel Gewinnstreben in einer Sozialversicherung geht offenbar sogar vielen bürgerlichen Politikern zu weit.
Für Travail.Suisse ist klar, dass eine über die 1. BVG-Revision hinausgehende Senkung der Renten zurzeit nicht in Frage kommt und dass eine entsprechende Vorlage mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft würde.
BVG-Mindestzinssatz muss steigen – Travail.Suisse fordert 3 Prozent
Die Finanzmärkte boomen, die Pensionskassen erwirtschaften gute Renditen. Und das bereits seit über zwei Jahren. Jetzt müssen diese Renditen fair verteilt werden. Dazu ist eine substanzielle Erhöhung des Mindestzinses notwendig. Ohne Erhöhung des Mindestzinses wird der Bundesrat unglaubwürdig und die Lebensversicherungen sahnen noch mehr ab. Travail.Suisse fordert deshalb eine Erhöhung von 2.5 auf mindestens 3 Prozent.
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PD BVG-Mindestzins.doc 43 KB
Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge
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