Das Verbot der Sonntagsarbeit soll auf dem Verordnungsweg weiter ausgehöhlt werden: Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat in Erfüllung einer Motion aus dem Ständerat eine Anhörung zu einem Änderungsentwurf der Arbeitsgesetzverordnung 2 (ArGV 2) durchgeführt, mit dem die dauerhafte Öffnung von bestimmten Einkaufszentren an Sonntagen eingeführt werden soll. Nur wenige Monate nach dem Referendum über die Öffnungszeiten von Tankstellenshops folgt also bereits der nächste Angriff auf die Arbeitsbedingungen im Detailhandel. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, lehnt die weitere Ausdehnung der Sonntagsarbeit ab und fordert, dass der Arbeitnehmerschutz bei Sonntagsarbeit zwingend über einen sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sichergestellt werden muss.