Am 28. September 2025 stimmt die Thurgauer Bevölkerung über das totalrevidierte Ruhetaggesetz ab. Bislang sind an hohen Feiertagen – Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag sowie Weihnachten – nicht-religiöse Veranstaltungen verboten. Neu sollen kulturelle und sportliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit höchstens 500 Teilnehmenden zulässig sein. Die Gemeinden behalten das Recht, Anlässe zu untersagen, wenn der Charakter des Feiertags gestört werden könnte.
Befürworter sehen in der Revision eine zeitgemässe Anpassung, die Kultur, Vereine und Sport stärkt, ohne den besonderen Charakter der Feiertage grundsätzlich zu verändern. Sie betonen zudem die Angleichung an Nachbarkantone und mehr Handlungsspielraum für Veranstalter.
Gegner der Revision warnen vor dem Verlust von Ruhe und christlicher Tradition. Kirchliche Kreise sehen in den hohen Feiertagen einen wichtigen Bestandteil des religiösen und kulturellen Erbes. Sie befürchten, dass vermehrte Anlässe den besinnlichen Charakter dieser Tage untergraben und die Feiertage ihren besonderen Stellenwert verlieren. Gewerkschaften kritisieren die Lockerung aus arbeitsrechtlicher Sicht: Mehr Veranstaltungen an Feiertagen bedeuten für Servicepersonal, Technikerinnen oder Reinigungskräfte zusätzlichen Arbeitsdruck und kürzere Erholungsphasen. Sie warnen, dass gemeinsame Ruhetage weiter ausgehöhlt werden und Beschäftigte noch stärker unter flexiblen Arbeitszeiten leiden müssen.
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Travail.Suisse Ostschweiz lehnt die Vorlage klar ab. Der Dachverband warnt, dass die Lockerung den Schutz gemeinsamer Ruhetage schwächt und den Druck auf Arbeitnehmende an hohen Feiertagen unnötig erhöht.