Immer noch gibt es bei den Familienzulagen zwei Kategorien von Kindern: Kinder von Arbeitnehmenden und Kinder von Selbständigerwerbenden. Die von der Stimmbevölkerung im Rahmen des Gegenvorschlags zur Travail.Suisse-Initiative „Für faire Kinderzulagen“ gewünschte Harmonisierung bleibt unvollständig, weil die Selbständigerwerbenden vom Parlament ausgeschlossen wurden. Travail.Suisse fordert vom Nationalrat, morgen dafür zu sorgen, dass diese überholte Unterscheidung wegfällt und dass auch Selbständigerwerbende Anrecht auf Familienzulagen erhalten. Eine paritätische Finanzierung, wie sie die SVP durch die Hintertüre einzuführen versucht, lehnt Travail.Suisse entschieden ab.
09.12.2009, Matthias Kuert Killer