Dieses hier vorliegende Dossier formuliert das Grundanliegen aus, das Travail.Suisse im neu zu schaffenden Weiterbildungsgesetz verankert sehen möchte, nämlich die Forderung, dass die Arbeitgeber ihren Angestellten mindestens drei Tage pro Jahr Weiterbildung ermöglichen müssen. Die Weiterbildung muss zu einem festen Bestandteil der Erwerbsarbeit werden. Sie muss obligatorisch sein, damit alle Arbeitnehmenden die Möglichkeit erhalten, arbeitsmarktfähig zu bleiben. 09.12.2007