Invalidenversicherung
In der Invalidenversicherung ist die Verbesserung der Integrationsmassnahmen, so wie in der 4. und 5. IV-Revision beschlossen, mit genügend finanziellen Mitteln umzusetzen und die Arbeitgeber sind dabei in die Pflicht zu nehmen. Die jährlichen Defizite sind mit Erträgen aus der Mehrwertsteuer zu beseitigen und die Schulden müssen mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und evtl. der Lohnprozente abgebaut werden. Zudem ist die finanzielle Unabhängigkeit vom AHV-Fonds anzustreben.