Invalidenversicherung

In der Invalidenversicherung ist die Verbesserung der Integrationsmassnahmen, so wie in der 4. und 5. IV-Revision beschlossen, mit genügend finanziellen Mitteln umzusetzen und die Arbeitgeber sind dabei in die Pflicht zu nehmen. Die jährlichen Defizite sind mit Erträgen aus der Mehrwertsteuer zu beseitigen und die Schulden müssen mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und evtl. der Lohnprozente abgebaut werden. Zudem ist die finanzielle Unabhängigkeit vom AHV-Fonds anzustreben.

Für die Wiedereingliederung von IV-Rentner/innen braucht es einen Integrationsbeitrag der Arbeitgeber

Mit der 6. IV-Revision will der Bundesrat IV-Rentnerinnen und IV-Rentner zurück in den Arbeitsmarkt bringen und damit Geld bei der IV sparen. Travail.Suisse begrüsst eine möglichst hohe Integration behinderter Menschen im Arbeitsmarkt. Aber woher sollen die über 15'000 erforderlichen Jobs kommen? Es ist keine Verpflichtung für die Arbeitgeberseite vorgesehen. Sollen die Massnahmen nicht einfach zur Schikane für die Betroffenen werden, müssen neue Wege beschritten werden. Travail.Suisse fordert einen obligatorischen Integrationsbeitrag der Arbeitgeber sowie die Förderung des Modells der Sozialfirmen in der IV. Der unabhängige Dachverband von 170’000 Arbeitnehmenden hat dazu heute ein Positionspapier veröffentlicht. 14.06.2010, Matthias Kuert Killer

6. IV-Revision: Realistische Wege der Eingliederung prüfen

Positionspapier zur Integration von IV-Bezüger/innen in den Erwerbsprozess im Rahmen der 6. IV-Revision. 14.06.2010, Matthias Kuert Killer

Weitergehende Eingliederung behinderter Menschen nur mit Integrationsbeitrag der Arbeitgeberseite möglich

Im Rahmen der 6. IV-Revision soll die IV nach dem Willen des Bundesrates einen weiteren Schritt zur Eingliederungsversicherung machen. Eine möglichst hohe Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt ist grundsätzlich zu begrüssen. Ohne verpflichtenden Integrationsbeitrag der Arbeitgeberseite können die notwendigen Jobs dafür allerdings schlicht nicht erhalten oder neu geschaffen werden. Travail.Suisse fordert deshalb im Rahmen der 6. IV-Revision, dass Arbeitgeber, welche keine behinderten Menschen beschäftigen, einen Integrationsbeitrag als zweckgebundene Abgabe leisten. 19.04.2010, Matthias Kuert Killer

Travail.Suisse fordert eine zweckgebundene Abgabe für Arbeitgeber, die keine Behinderten beschäftigen

Die heute vom Bundesrat vorgestellte eingliederungsorientierte Rentenrevision ist gut gemeint, aber realitätsfern. Die über 15'000 Vollzeitstellen, welche für die Wiedereingliederung heutiger Rentenbezüger/innen geschaffen werden müssten, fehlen. Sie können nur mit einer Verpflichtung der Arbeitgeberseite, Jobs für heutige IV-Bezüger/innen anzubieten, entstehen. Wer keine oder zuwenig Behinderte anstellt, soll eine zweckgebundene Abgabe zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für Behinderte leisten. 24.02.2010, Matthias Kuert Killer

Neue, realistische Wege der Eingliederung prüfen anstatt einseitig Druck auf IV-Bezüger erhöhen

In der 6. IV-Revision soll mit der Wiedereingliederung von über 15'000 heutigen IV-Bezügerinnen und –Bezügern Geld gespart werden. Dem sehr ehrgeizigen Ziel stehen keine Verpflichtungen auf der Arbeitgeberseite, Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu beschäftigen, gegenüber. Soll die Wiedereingliederung nicht pure Illusion bleiben, braucht es jetzt Verpflichtungen für Arbeitgeber sowie neue Ansätze zur Schaffung von Arbeitsplätzen für die betroffenen Menschen. Wenn die Rahmenbedingungen klar und fair geregelt werden, bietet für Travail.Suisse der Weg über Sozialfirmen gute Perspektiven. 18.01.2010, Matthias Kuert Killer

6. IV-Revision: Eingliederung ja, aber dann richtig

Die 6. IV-Revision soll Einsparungen bringen, indem über 15'000 IV-Rentner/innen wieder in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Ohne Verpflichtung der Arbeitgeberseite, die dazu notwendigen Arbeitsplätze bereit zu stellen, wird diese Zielsetzung illusorisch bleiben, die Betroffenen schikanieren und die Sozialhilfe belasten. Travail.Suisse fordert deshalb eine Pflicht für Arbeitgeber, Behinderte zu beschäftigen. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, soll eine zweckgebundene Abgabe zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Behinderte bezahlen. 26.10.2009, Matthias Kuert Killer

Mit Pflicht und zweckgebundener Abgabe Voraussetzungen bei den Arbeitgebern für Eingliederungen schaffen

Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, unterstützt grundsätzlich die Bemühungen, IV-Rentner/innen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Allerdings müssen dafür die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Es braucht jetzt eine Pflicht für Arbeitgeber, Behinderte zu beschäftigen. Wenn diese nicht eingehalten werden kann, muss eine zweckgebundene Abgabe der Betriebe zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Behinderte beitragen. So wie die Vorlage hingegen heute aussieht, bleiben die angestrebten Eingliederungen illusorisch. 19.10.2009, Matthias Kuert Killer

IV-Zusatzfinanzierung: Ein wichtiger Schritt zur Gesundung ist getan

Heute hat die Schweizer Bevölkerung gezeigt, dass sie zu einer soliden Invalidenversicherung steht. Mit der Zusatzfinanzierung sind allerdings keineswegs alle Sorgen der IV vom Tisch. Soll die IV wirklich saniert werden, braucht es nun neue Ansätze. Travail.Suisse fordert deshalb im Rahmen der 6. IV-Revision, dass Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, Behinderte zu beschäftigen. Mit noch mehr Druck auf die Arbeitnehmenden und IV-Bezüger/innen allein wird sich die IV nicht sanieren lassen. 27.09.2009, Matthias Kuert Killer

IV-Zusatzfinanzierung: Jetzt reicht’s mit dem Missbrauch der IV durch die SVP

Falsche Aussagen werden bekanntlich nicht wahrer, wenn man sie wiederholt. Um das Blatt doch noch zu wenden und die Bevölkerung zu verunsichern, packt die SVP vor der anstehenden Abstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung wieder mal die „Missbrauchs-Keule“ aus. Sie will glauben machen, die IV sei mit Missbrauchsbekämpfung zu sanieren. Travail.Suisse verurteilt diesen Missbrauch der IV durch die SVP. Darauf gibt es nur eine Antwort für alle, die Verantwortung für unsere Sozialwerke übernehmen: ein klares Ja zur IV-Zusatzfinanzierung am 27. September. 21.09.2009, Matthias Kuert Killer