Bei den Selbständigen handelt es nur zur Minderheit um gut situierte Anwälte oder Ärztinnen. Immer häufiger sind die Betroffenen Einmann- oder Einfraubetriebe (z.B. auf dem Bau oder im Dienstleistungssektor). Viele Selbständigerwerbende verdienen zwischen 50'000.- und 80'000.-, ähnlich wie Arbeitnehmende. Familienzulagen sind für sie kein Luxus, sondern ein wichtiger Beitrag zum Familienbudget. Die stossende Ungleichbehandlung muss deshalb morgen im Nationalrat endlich beseitigt werden. Auch die Bauern- selbständig notabene – haben Anrecht auf Familienzulagen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gibt es etliche Arbeitnehmende, die sich aus der Not heraus selbständig machen. Dieses unternehmerische Risiko soll nicht noch mit dem Entzug der Familienzulagen bestraft werden.
Keine paritätische Finanzierung durch die Hintertür
Statt sich dem breit anerkannten Anliegen der Selbständigerwerbenden mit Familie anzunehmen, missbraucht die SVP die Diskussion, um eine paritätische Finanzierung der Familienzulagen zu fordern. Hier wird versucht, durch die Hintertür das ganze bewährte System zu ändern. Seit jeher sind die Familienzulagen eine patronal finanzierte Sozialleistung. Die Frage der paritätischen Finanzierung hat nichts mit der p.I. Fasel zu tun, um welche es morgen geht. Wer selbständig ist, bezahlt seine Beiträge selber. Gerade hier stellt sich die Frage der paritätischen Finanzierung nicht. Die Diskussion um die paritätische Finanzierung wurde bei der Erarbeitung des Familienzulagengesetzes ausführlich geführt und eine solche klar verworfen. Auch mit Zustimmung der SVP. Denn: Eine paritätische Finanzierung würde unweigerlich auch eine paritätische Verwaltung der Gelder nach sich ziehen. Und da wollte sich das Gewerbe von den Arbeitnehmenden nicht drein reden lassen.