Das neue Familienzulagengesetz

Seit dem 1. Januar 2009 ist das neue Familienzulagengesetz in Kraft. Damit wurde der Mindestbetrag auf 200.- für Kinderzulagen und auf 250.- für Ausbildungszulagen pro Kind angehoben und schweizweit einheitlich festgelegt. Zudem erhalten neu auch nicht erwerbstätige Eltern Familienzulagen. Möglich geworden ist dies dank der Travail.Suisse-Volksinitiative „Für faire Kinderzulagen“, welche dem jahrelangen kantonalen Wirrwarr ein Ende setzte.