Arbeit auf Abruf, Temporärarbeit

Arbeit auf Abruf ist eine Form von prekärem Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmerin hält sich zur Verfügung des Arbeitgebers, im allgemeinen ausserhalb des Unternehmens, und ist bereit, auf Abruf eine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zu erbringen. 08.07.2008

Allgemeines

Als Einzelarbeitsvertrag gilt auch der Vertrag, durch welchen sich die Arbeitnehmerin zur Leistung von stunden-, halbtage- oder tageweiser Arbeit im Dienst des Arbeitgebers verpflichtet (Teilzeitarbeit, Art. 319 Abs. 2 OR). Sämtliche vom Gesetz für Vollzeitangestellte festgelegten Regeln gelten auch für Teilzeitangestellte. 09.07.2008