Beschäftigung und Abwesenheit

Das Arbeitgesetz gewährt Frauen bei Schwangerschaft, Niederkunft und während der Stillperiode gewisse Rechte: 08.07.2008

Lohnfortzahlungspflicht

Das Arbeitsgesetz sieht für schwangere und stillende Frauen, die von der Arbeit fernbleiben müssen, keine Lohnfortzahlungspflicht vor. Es gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR Art. 324a), des Einzelarbeitsvertrags oder des Gesamtarbeitsvertrags. 08.07.2008

Ferienkürzung

Bleibt eine Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft ihrem Arbeitsplatz während mehr als zwei Monaten fern, so ist der Arbeitgeber berechtigt, den Ferienanspruch zu kürzen. 08.07.2008